Kalifornische Datenverarbeitungsvereinbarung

zuletzt aktualisiert am 4/1/2024

Dieser Zusatz zur Datenverarbeitung in Kalifornien („CDPA“) tritt mit der Unterzeichnung eines Bestellformulars in Kraft, das auf diesen Zusatz zur Datenverarbeitung in Kalifornien (jeweils ein „Vertrag“) verweist, und zwar zwischen Lucidworks, Inc. („Lucidworks“) und der in dem Vertrag als Kunde genannten Partei. Großgeschriebene Begriffe, die in dieser CPDA verwendet, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung gegeben wird. Die Parteien beabsichtigen, diese CDPA als eine Erweiterung der Vereinbarung zu betrachten, die bestimmte Anforderungen für die Verarbeitung von Informationen festlegt, die als persönliche Daten eines Verbrauchers (wie unten definiert) gelten und die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden oder die von Lucidworks im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden gesammelt oder anderweitig erlangt werden.

  1. Definitionen.
    1. CCPA“ bezeichnet das kalifornische Verbraucherschutzgesetz von 2018 in der Fassung des kalifornischen Datenschutzgesetzes von 2020 gemäß California Civil Code § 1798.100 et seq. sowie alle anderen anwendbaren Gesetze oder Vorschriften in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in der jeweiligen Gerichtsbarkeit bestehen.
    2. Geschäft„, „Geschäftszweck„, „Verbraucher„, „Person„, „Persönliche Daten„, „Verarbeitet„, „Verkaufen„, „Dienstleister“ und „Dritter“ haben die im CCPA festgelegte Bedeutung.
    3. Alle anderen definierten Begriffe haben die in der Vereinbarung festgelegte Bedeutung.

  1. Bedingungen.
    1. Die Bedingungen dieses CDPA treten mit dem Datum des Inkrafttretens des Bestellformulars in Kraft und gelten gleichzeitig für die Dauer der Vereinbarung.
    2. Die Parteien sind sich einig, dass der Kunde ein Unternehmen ist und Lucidworks sein Dienstleister in Bezug auf diese CDPA und die persönlichen Daten, die im Rahmen der Erbringung der in der Vereinbarung festgelegten Dienstleistungen durch Lucidworks verarbeitet werden. Die Parteien verpflichten sich, bei der Erhebung, Übermittlung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Vereinbarung ausgetauscht oder gemeinsam genutzt werden, jederzeit die geltenden Bestimmungen des CCPA einzuhalten.
    3. Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses CDPA sind die vom Kunden über Lucidworks bestellten und von Lucidworks für den Kunden erbrachten Dienstleistungen, wie in der Vereinbarung festgelegt.
    4. Lucidworks bestätigt, dass es die in Abschnitt 1798.140(ag) des CCPA dargelegten Beschränkungen verstanden hat und sie einhalten wird.
    5. Lucidworks wird keine persönlichen Informationen verkaufen.
    6. In Bezug auf persönliche Daten, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen verarbeitet werden, ist Lucidworks:
      1. verarbeitet personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den dokumentierten Anweisungen des Kunden (wie in diesem CDPA oder der Vereinbarung dargelegt oder wie anderweitig von Zeit zu Zeit vom Kunden an Lucidworks mitgeteilt); vorausgesetzt, Lucidworks kann personenbezogene Daten für Geschäftszwecke gemäß dem CCPA oder einem anderen anwendbaren Gesetz oder einer Verordnung verarbeiten, und in solchen Fällen wird Lucidworks den Kunden vor der Verarbeitung über diese Anforderung informieren, es sei denn, dieses Gesetz verbietet dies aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses;
      2. kann andere Unternehmen mit der Erbringung begrenzter Dienstleistungen in seinem Namen beauftragen, sofern Lucidworks die Bestimmungen dieser Klausel einhält. Solche Subunternehmer dürfen personenbezogene Daten nur verarbeiten, um die Dienstleistungen zu erbringen. Lucidworks bleibt für die Einhaltung der Verpflichtungen dieses CDPA durch seine Unterauftragnehmer verantwortlich, und Lucidworks stellt sicher, dass alle Unterauftragnehmer, an die Lucidworks personenbezogene Daten weitergibt, schriftliche Vereinbarungen mit Lucidworks getroffen haben, die vorsehen, dass der Unterauftragnehmer Bedingungen einhält, die im Wesentlichen mit diesem CDPA vergleichbar sind; und
      3. den Kunden in angemessener Weise bei der Beantwortung von Anfragen von Verbrauchern im Rahmen des CCPA zu unterstützen (einschließlich Anfragen nach Informationen über die Verarbeitung und Anfragen in Bezug auf den Zugang, die Berichtigung, die Löschung oder die Übertragbarkeit der personenbezogenen Daten), vorausgesetzt, Lucidworks behält sich das Recht vor, vom Kunden die angemessenen Kosten für Zeit, Ausgaben oder Gebühren, die im Zusammenhang mit dieser Unterstützung entstehen, zu erstatten.

  1. Sonstiges
    1. Sofern nicht ausdrücklich in diesem CDPA vorgesehen, beabsichtigen die Parteien keine Änderung oder Modifizierung der Vereinbarung oder eines anderen Nachtrags oder einer Ergänzung, die von den Parteien unterzeichnet wurde.
    2. Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieses CDPA an den Kunden zu übermitteln sind, werden per E-Mail an die mit dem Kundenkonto verknüpfte E-Mail-Adresse gesendet.
    3. Dieses CDPA ergänzt die Bedingungen des Abkommens. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser CDPA und der Vereinbarung über die Verarbeitung der persönlichen Daten von Verbrauchern haben die Bestimmungen dieser CDPA Vorrang.
    4. Sollte eine Bestimmung dieses CDPA von einem zuständigen Gericht als gesetzeswidrig eingestuft werden, wird die Bestimmung vom Gericht geändert und so ausgelegt, dass die Ziele der ursprünglichen Bestimmung im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang erreicht werden, und die übrigen Bestimmungen dieses CDPA bleiben in vollem Umfang in Kraft.
    5. Eine Verzichtserklärung im Rahmen dieses CDPA ist nur dann gültig oder verbindlich, wenn sie schriftlich niedergelegt und von der Partei, gegen die eine solche Verzichtserklärung geltend gemacht wird, ordnungsgemäß unterzeichnet wurde. Eine solche Verzichtserklärung gilt nur in Bezug auf den darin beschriebenen Sachverhalt und beeinträchtigt in keiner Weise die Rechte der Partei, die diese Verzichtserklärung abgibt, in anderer Hinsicht oder zu einem anderen Zeitpunkt. Jegliche Verzögerung oder Unterlassung der Ausübung eines Rechts durch eine der Parteien wird nicht als Verzicht auf dieses Recht gewertet.