Lucidworks Beta-Test-Vereinbarung

Diese Beta-Test-Vereinbarung (diese “ Beta-Vereinbarung„) ist rechtsverbindlich zwischen der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Bestellformular angegebenen Person („Tester“) und Lucidworks, Inc. und seinen Tochtergesellschaften („Lucidworks“). Diese Beta-Vereinbarung gilt ab dem Datum des Inkrafttretens, das in den entsprechenden Nutzungsbedingungen/Bestellformularen angegeben ist.

Der Zweck von Beta-Produkten besteht darin, die Benutzerfreundlichkeit bestimmter von Lucidworks entwickelter Vorab-Produkte („Zweck“) zu testen und zu untersuchen, die Lucidworks (nach eigenem Ermessen) dem Tester zu diesem Zweck zur Verfügung stellen kann (jeweils ein„Beta-Produkt“ und zusammen die„Beta-Produkte„). Als Gegenleistung dafür, dass Lucidworks dem Tester erlaubt, ein oder mehrere neue Lucidworks-Produkte zu testen, die noch nicht für die Öffentlichkeit freigegeben wurden („Beta-Tests„), erklärt sich der Tester mit den Bedingungen dieser Beta-Vereinbarung einverstanden.

Die in dieser Beta-Vereinbarung enthaltenen Rechte und Pflichten sind völlig unabhängig von und unbeschadet jeglicher bestehender oder zukünftiger Vereinbarungen zwischen dem Tester und Lucidworks, die sich auf andere Funktionen oder Dienstleistungen von Lucidworks als die Beta-Produkte beziehen.

1. PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN

  • 1.1. Lizenzerteilung. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Beta-Vereinbarung gewährt Lucidworks dem Tester hiermit eine nicht-exklusive, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz während des Evaluierungszeitraums (definiert in Abschnitt 6), um: (a) das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Bestellformular beschriebene Beta-Produkt im Objektcode-Format in Produktionsumgebungen für interne Evaluierungszwecke des Testers zu verwenden und Lucidworks Feedback (wie unten definiert) zukommen zu lassen; und (b) die Lucidworks-Benutzerhandbücher, -Handbücher und -Installationsanleitungen in Bezug auf das Beta-Produkt, die dem Tester von Lucidworks entweder elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich für interne Evaluierungszwecke des Testers in Verbindung mit der Nutzung des Beta-Produkts durch den Tester zu verwenden. Der Tester wird das Beta-Produkt zu keinem anderen Zweck verwenden als: (a) um Lucidworks Feedback zum Beta-Produkt zu geben; und/oder (2) um das Beta-Produkt intern zu bewerten und zu testen, um festzustellen, ob der Tester einen kommerziellen Lizenzvertrag mit Lucidworks für das Beta-Produkt abschließen möchte. Die Parteien erkennen an und sind sich darüber einig, dass diese Beta-Vereinbarung keine kommerzielle Lizenz vorsieht und dass die Nutzung des Beta-Produkts durch den Tester nach Ablauf des Evaluierungszeitraums davon abhängt, dass die Parteien einen separaten kommerziellen Lizenzvertrag abschließen und ausführen, und dass der Tester rechtlich nicht verpflichtet ist, das Beta-Produkt nach Ablauf des Evaluierungszeitraums weiter zu abonnieren.
  • 1.2. Nutzungseinschränkungen. Der Tester darf das Beta-Produkt oder die Dokumentation nicht für Zwecke verwenden, die über den Umfang der in dieser Beta-Vereinbarung gewährten Lizenz hinausgehen. Ohne das Vorstehende einzuschränken und sofern in dieser Beta-Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist. Der Tester darf zu keiner Zeit, weder direkt noch indirekt: (a) das Beta-Produkt oder die Dokumentation ganz oder teilweise zu kopieren, zu verändern oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (b) das Beta-Produkt oder die Dokumentation zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu unterlizenzieren, abzutreten, zu vertreiben, zu veröffentlichen, zu übertragen oder anderweitig verfügbar zu machen; (c) den Quellcode des Beta-Produkts ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu entschlüsseln, anzupassen oder anderweitig zu versuchen, ihn abzuleiten oder sich Zugang dazu zu verschaffen; (d) Eigentumshinweise von dem Beta-Produkt oder der Dokumentation zu entfernen; oder (e) das Beta-Produkt in einer Weise oder zu einem Zweck zu verwenden, die/der gegen geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte einer Person verstößt, diese unterschlägt oder anderweitig verletzt, oder die/der gegen geltendes Recht verstößt.
  • 1.3. Vorbehalt der Rechte. Lucidworks behält sich alle Rechte vor, die dem Tester nicht ausdrücklich in dieser Beta-Vereinbarung gewährt werden. Mit Ausnahme der beschränkten Rechte und Lizenzen, die in dieser Beta-Vereinbarung ausdrücklich eingeräumt werden, gewährt diese Beta-Vereinbarung dem Tester oder einem Dritten weder stillschweigend noch durch Verzicht, Rechtsverwirkung oder auf andere Weise geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte, Titel oder Anteile an dem Beta-Produkt. Der Tester erkennt an, dass er im Rahmen dieser Beta-Vereinbarung oder durch seine Teilnahme an den Beta-Tests keine geistigen Eigentumsrechte oder sonstigen Rechte erwirbt. Lucidworks gewährt dem Tester für die Dauer seiner Beta-Vereinbarung eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und jederzeit kündbare Lizenz zur Nutzung des/der Beta-Produkts/Produkte zum alleinigen Zweck der Teilnahme an den Beta-Tests in Übereinstimmung mit den Anweisungen von Lucidworks.
  • 1.4. Verantwortlichkeiten des Testers. Der Tester ist verantwortlich und haftbar für alle Nutzungen des Beta-Produkts und der Dokumentation, die sich aus dem von Lucidworks direkt oder indirekt gewährten Zugang ergeben, unabhängig davon, ob ein solcher Zugang oder eine solche Nutzung durch diese Beta-Vereinbarung gestattet ist oder gegen sie verstößt. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, ist der Tester für alle Handlungen und Unterlassungen der Mitarbeiter des Testers verantwortlich, und jede Handlung oder Unterlassung eines Mitarbeiters des Testers, die eine Verletzung dieser Beta-Vereinbarung darstellen würde, wenn sie vom Tester vorgenommen würde, gilt als Verletzung dieser Beta-Vereinbarung durch den Tester. Der Tester unternimmt angemessene Anstrengungen, um alle Mitarbeiter des Testers auf die Bestimmungen dieser Beta-Vereinbarung aufmerksam zu machen, die auf die Nutzung des Beta-Produkts durch die Mitarbeiter des Testers anwendbar sind, und sorgt dafür, dass die Mitarbeiter des Testers diese Bestimmungen einhalten.
  • 1.5. Unterstützung. Lucidworks ist im Rahmen dieser Beta-Vereinbarung nicht verpflichtet, dem Tester Support, Wartung, Upgrades, Änderungen oder neue Versionen des Beta-Produkts oder der Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Lucidworks verpflichtet sich jedoch, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um Fehler im Beta-Produkt und in der Dokumentation innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu korrigieren, und wird dem Tester alle Korrekturen zur Verfügung stellen, die es den anderen Testteilnehmern allgemein zugänglich macht.

2. EIGENTUMSRECHTE

  • 2.1. Eigentumsrechte. Der Tester erklärt sich damit einverstanden, dass Lucidworks alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich aller Patent-, Urheberrechts-, Marken-, Geschäftsgeheimnis- und sonstiger geistiger Eigentumsrechte) an den Produkten, Plattformen, Technologien, Tools, der Dokumentation („vorbestehende Materialien“), den Leistungsdaten, dem Feedback und allen aus den Professional Services resultierenden Leistungen oder Arbeitsergebnissen (die „Leistungen“) sowie allen davon abgeleiteten Arbeiten, Änderungen oder Verbesserungen, einschließlich derer, die in die Produkte integriert werden, behält (zusammenfassend als „Lucidworks-Technologie“ bezeichnet).
  • 2.2. Rückmeldung. Während der Teilnahme an den Beta-Tests kann der Tester Lucidworks bestimmte Kommentare, Vorschläge, Daten oder andere Informationen zur Verfügung stellen („Feedback“). Lucidworks hat das Recht, solche Rückmeldungen zu behalten und in aktuellen oder zukünftigen Produkten oder Dienstleistungen zu verwenden, ohne dass der Tester dafür eine Vergütung erhält. Wenn der Tester oder einer seiner Angestellten oder Auftragnehmer mündlich oder schriftlich Vorschläge oder empfohlene Änderungen zum Beta-Produkt oder zur Dokumentation, einschließlich, aber nicht beschränkt auf neue Merkmale oder Funktionen in diesem Zusammenhang, oder Kommentare, Fragen, Vorschläge oder ähnliches („Feedback“) einreicht, steht es Lucidworks frei, dieses Feedback zu verwenden, unabhängig von anderen Verpflichtungen oder Beschränkungen zwischen den Parteien, die dieses Feedback betreffen. Der Tester überträgt Lucidworks hiermit im Namen des Testers und im Namen seiner Mitarbeiter, Auftragnehmer und/oder Vertreter alle Rechte, Titel und Interessen an Ideen, Know-how, Konzepten, Techniken oder anderen geistigen Eigentumsrechten, die in den Rückmeldungen enthalten sind, und Lucidworks steht es frei, diese Ideen, Know-how, Konzepte, Techniken oder anderen geistigen Eigentumsrechte, die in den Rückmeldungen enthalten sind, für jeden beliebigen Zweck zu verwenden, obwohl Lucidworks nicht verpflichtet ist, die Rückmeldungen zu verwenden.
  • 2.3. Tester Daten. Der Tester erklärt sich damit einverstanden, dass Lucidworks (a) die Teilnahme des Testers an den Beta-Tests analysieren und überwachen darf, (b) alle Daten, die sich aus der Teilnahme des Testers an den Beta-Tests ergeben, aufzeichnen darf und (c) diese Aufzeichnungen für Lucidworks‘ eigene interne Geschäftszwecke verwenden darf.

3. VERTRAULICHKEIT

  • 3.1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen von Lucidworks, die dem Tester offengelegt werden und die als „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet sind, oder die, wenn sie mündlich offengelegt werden, zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich oder geschützt bezeichnet werden, oder die vom Tester auf andere Weise vernünftigerweise als vertraulich oder geschützt für Lucidworks verstanden werden sollten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Beta-Produkt, die nicht-öffentlichen Bedingungen dieser Beta-Vereinbarung und alle Informationen, die sich auf die Forschung von Lucidworks beziehen, Entwicklung, Erfindungen, Algorithmen, Geschäftsgeheimnisse, Prozesse, Patente, Patentanmeldungen, Patentlizenzen, Geschäft, Finanzen, Marketing, Marktdaten, Verkauf, Vertriebsstrategie, Verträge, Kosten- und Preisdaten, das Beta-Produkt (Quell- und Objektcode), Hardware, APIs, Produkte, Dienstleistungen, Spezifikationen, informationstechnische Infrastruktur, Dokumentenmanagementstrategie, Lieferanten, Hersteller, Beta-Tester, Personal und Berater.
  • 3.2. Der Tester muss:
    • 3.2.1. die vertraulichen Informationen von Lucidworks nur für diesen Zweck zu verwenden;
    • 3.2.2. die vertraulichen Informationen von Lucidworks streng vertraulich zu behandeln und sie nicht an andere weiterzugeben, mit Ausnahme seiner Mitarbeiter oder Beauftragten, die die vertraulichen Informationen von Lucidworks benötigen, um die Verpflichtungen des Testers im Rahmen dieser Beta-Vereinbarung zu erfüllen, und die verbindlichen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und eingeschränkten Nutzung unterliegen, die mindestens so schützend sind wie die dieser Beta-Vereinbarung;
    • 3.2.3. die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen von Lucidworks zu schützen, indem er mindestens die gleichen Anstrengungen und Maßnahmen ergreift, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen von gleicher Bedeutung einsetzt, und zumindest wirtschaftlich angemessene Anstrengungen und Maßnahmen ergreift, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beschränkung des Zugangs zu den vertraulichen Informationen von Lucidworks, die dem Zweck dieser Beta-Vereinbarung entsprechen;
    • 3.2.4. keine in den vertraulichen Informationen enthaltenen Eigentumshinweise zu verändern und, soweit der Tester Dokumente oder andere Verkörperungen erstellt, die vertrauliche Informationen enthalten, den vertraulichen und geschützten Charakter dieser Informationen zu kennzeichnen; und
    • 3.2.5. Lucidworks so schnell wie möglich über jede unbefugte Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen von Lucidworks durch den Tester, seine Mitarbeiter oder Vertreter zu informieren, von der der Tester Kenntnis erhält.
  • 3.3. Die Verpflichtungen aus Abschnitt 3.2 gelten nicht für vertrauliche Informationen von Lucidworks, die:
    • 3.3.1. Der Tester kannte sie bereits, bevor er sie im Rahmen dieser Beta-Vereinbarung erlernte, was durch schriftliche Aufzeichnungen vor dem Datum, an dem sie im Rahmen dieser Beta-Vereinbarung erlernt wurde, belegt wird;
    • 3.3.2. jetzt oder in Zukunft öffentlich zugängliche Informationen sind, ohne dass dies auf eine Handlung oder Unterlassung des Testers zurückzuführen ist;
    • 3.3.3. ein Dritter dem Tester gegenüber offenbart, ohne dass eine Vertraulichkeitsverpflichtung besteht und ohne dass eine direkte oder indirekte Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber Lucidworks verletzt wurde, wie aus den schriftlichen Aufzeichnungen des Testers zum Zeitpunkt der Offenlegung durch den Dritten hervorgeht; oder
    • 3.3.4. Der Tester entwickelt unabhängig und ohne Verwendung von oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen von Lucidworks, was durch unabhängige schriftliche Aufzeichnungen des Testers zeitgleich mit dieser Entwicklung belegt wird.
  • 3.4. Der Tester erkennt an, dass die Beta-Produkte Eigentum von Lucidworks sind und durch Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt sind. Insbesondere verpflichtet sich der Tester, dass die Existenz oder die Entwicklung der Beta-Produkte sowie alle Lucidworks mitgeteilten Informationen, die sich auf die Beta-Produkte und/oder den Inhalt und/oder die Funktionalität dieser Testprodukte beziehen, als vertrauliche Informationen von Lucidworks zu behandeln sind.

4. Ausschluss von Garantien.

DAS BETA-PRODUKT UND DIE DOKUMENTATION WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND LUCIDWORKS LEHNT HIERMIT ALLE GARANTIEN AB, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG. DER LIZENZGEBER LEHNT INSBESONDERE ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMSRECHTS UND ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AB, DIE SICH AUS DEM HANDELSBRAUCH, DER HANDELSGEWOHNHEIT ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN. LUCIDWORKS ÜBERNIMMT KEINERLEI GARANTIE DAFÜR, DASS DAS BETA-PRODUKT UND DIE DOKUMENTATION ODER PRODUKTE ODER ERGEBNISSE IHRER VERWENDUNG DEN ANFORDERUNGEN DES TESTERS ODER EINER ANDEREN PERSON ENTSPRECHEN, OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIEREN, DAS BEABSICHTIGTE ERGEBNIS ERZIELEN, MIT EINEM BETA-PRODUKT, SYSTEM ODER ANDEREN DIENSTLEISTUNGEN KOMPATIBEL SIND ODER FUNKTIONIEREN, ODER DASS SIE SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG, FREI VON SCHÄDLICHEM CODE ODER FEHLERFREI SIND.

DER TESTER ERKENNT AN, DASS BETA-PRODUKTE EXPERIMENTELLEN CHARAKTER HABEN UND MÖGLICHERWEISE NICHT IN IRGENDEINER WEISE GETESTET WURDEN. LUCIDWORKS GARANTIERT NICHT, DASS EIN BETA-PRODUKT VOLLKOMMEN ZUVERLÄSSIG, GENAU ODER VOLLSTÄNDIG IST.

5. Beschränkung der Haftung.

MIT AUSNAHME DER HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERTRAULICHKEIT HAFTET KEINE DER PARTEIEN IM RAHMEN ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER BETA-VEREINBARUNG UNTER EINER RECHTLICHEN ODER BILLIGEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, FÜR JEGLICHE: (A) FOLGESCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, BESONDERE, ERWEITERTE ODER STRAFBEWEHRTE SCHÄDEN; (B) ERHÖHTE KOSTEN, WERTMINDERUNG ODER ENTGANGENE GESCHÄFTE, PRODUKTION, EINNAHMEN ODER GEWINNE; (C) VERLUST DES FIRMENWERTS ODER DES RUFS; (D) NUTZUNG, UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG, VERLUST, UNTERBRECHUNG, VERZÖGERUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG VON DATEN ODER VERLETZUNG DER DATEN- ODER SYSTEMSICHERHEIT; ODER (E) KOSTEN FÜR ERSATZWAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, IN JEDEM FALL UNABHÄNGIG DAVON, OB DER LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER SOLCHE VERLUSTE ODER SCHÄDEN ANDERWEITIG VORHERSEHBAR WAREN. MIT AUSNAHME DER HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERTRAULICHKEIT ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER BETA-VEREINBARUNG UNTER KEINEN RECHTLICHEN ODER BILLIGEN THEORIEN, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG UND SONSTIGEM, DEN BETRAG VON USD $10.000,00.

6. Laufzeit und Beendigung.

Lucidworks bestimmt nach eigenem Ermessen, wann die Beta-Tests beginnen, und behält sich das Recht vor, die Teilnahme des Testers jederzeit und ohne Haftung zu beenden. Diese Beta-Vereinbarung tritt mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und bleibt bis 90 Tage nach dem Datum des Inkrafttretens in Kraft (der „Evaluierungszeitraum“), sofern sie nicht gemäß diesem Abschnitt 6 vorzeitig beendet wird.

Jede Partei kann diese Beta-Vereinbarung jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zehn (10) Tagen schriftlich kündigen. Lucidworks kann diese Beta-Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an den Tester kündigen, wenn der Tester eine Bedingung dieser Beta-Vereinbarung wesentlich verletzt oder nicht einhält und diese Verletzung oder dieses Versäumnis nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung behebt. Nach Ablauf oder früherer Beendigung dieser Beta-Vereinbarung endet auch die hierin gewährte Lizenz, und der Tester darf das Beta-Produkt und die Dokumentation nicht mehr nutzen. Die Beendigung dieser Beta-Vereinbarung berührt weder die zum Zeitpunkt der Beendigung aufgelaufenen Rechte der Parteien noch die Fortführung nach der Beendigung von Bestimmungen, die ausdrücklich als überdauernd erklärt wurden oder implizit die Beendigung überdauern (einschließlich solcher Rechte, die ausdrücklich oder implizit nach der Beendigung in Kraft treten), noch die Rechte oder Pflichten einer Partei im Rahmen der Beta-Vereinbarung.

7. Sonstiges.

  • 7.1. Gesamte Vereinbarung. Diese Beta-Vereinbarung stellt zusammen mit einem anwendbaren Dienstleistungs-/Bestellformular die einzige und vollständige Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Beta-Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen und Zusicherungen und Gewährleistungen, sowohl schriftlich als auch mündlich, in Bezug auf diesen Gegenstand.
  • 7.2. Notizen. Alle Mitteilungen, Anfragen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und andere Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung (jeweils eine „Mitteilung“) müssen schriftlich erfolgen und an die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Auftragsformular angegebenen Adressen der Parteien gerichtet werden (oder an eine andere Adresse, die von der Partei, die die Mitteilung macht, von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt angegeben wird). Alle Mitteilungen müssen durch persönliche Übergabe, durch einen staatlich anerkannten Übernacht-Kurier (mit Vorauszahlung aller Gebühren), per E-Mail an legal@lucidworks.com (mit Sendebestätigung) oder per Einschreiben (in jedem Fall mit Rückschein und vorausbezahltem Porto) zugestellt werden. Sofern in dieser Beta-Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, ist eine Mitteilung nur wirksam: (i) wenn sie bei der empfangenden Partei eingeht und (ii) wenn die Partei, die die Mitteilung macht, die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat.
  • 7.3. Änderung und Modifizierung; Verzicht. Eine Ergänzung oder Änderung dieser Beta-Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet ist. Ein Verzicht einer Partei auf eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich niedergelegt und von der verzichtenden Partei unterzeichnet wurde. Sofern in dieser Beta-Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, (i) kann die Nichtausübung oder die verspätete Ausübung von Rechten, Rechtsmitteln, Befugnissen oder Privilegien, die sich aus dieser Beta-Vereinbarung ergeben, nicht als Verzicht darauf ausgelegt werden, und (ii) schließt die einmalige oder teilweise Ausübung von Rechten, Rechtsmitteln, Befugnissen oder Privilegien keine andere oder weitere Ausübung dieser Rechte oder die Ausübung anderer Rechte, Rechtsmittel, Befugnisse oder Privilegien aus.
  • 7.4. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Beta-Vereinbarung in einer Rechtsordnung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht die anderen Bestimmungen dieser Beta-Vereinbarung oder macht diese Bestimmungen in einer anderen Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar. Nach der Feststellung der Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Klausel oder einer anderen Bestimmung werden die Parteien nach Treu und Glauben verhandeln, um diesen Beta-Vertrag so zu ändern, dass die ursprüngliche Absicht der Parteien so weit wie möglich in einer für beide Seiten annehmbaren Weise verwirklicht wird, damit die hiermit beabsichtigten Transaktionen so weit wie möglich in der ursprünglich beabsichtigten Form durchgeführt werden können.
  • 7.5. Geltendes Recht; Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit. Die Gesetze des Staates Kalifornien in den Vereinigten Staaten von Amerika sind auf diesen Beta-Vertrag anwendbar. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf diese Beta-Vereinbarung keine Anwendung. Alle Klagen oder Verfahren, die sich aus dieser Beta-Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, müssen vor den Gerichten in San Francisco County, Kalifornien, eingereicht werden. Die Parteien vereinbaren, dass diese Beta-Vereinbarung in englischer Sprache verfasst und ausgelegt wird.
  • 7.6. Zuweisung. Der Tester darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Lucidworks, die nicht unangemessen verweigert, an Bedingungen geknüpft oder verzögert werden darf, keine seiner Rechte abtreten oder übertragen und keine seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag delegieren, unabhängig davon, ob dies freiwillig, unfreiwillig, kraft Gesetzes oder anderweitig geschieht.
  • 7.7. Ausfuhrbestimmungen. Das Beta-Produkt unterliegt möglicherweise den US-Exportkontrollgesetzen, einschließlich des Export Control Reform Act und der damit verbundenen Vorschriften. Der Lizenznehmer darf das Beta-Produkt weder direkt noch indirekt in eine Jurisdiktion oder ein Land exportieren, reexportieren oder freigeben oder das Beta-Produkt von dort aus zugänglich machen, in das der Export, der Reexport oder die Freigabe durch ein Gesetz, eine Vorschrift oder eine Regelung verboten ist. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle anwendbaren Bundesgesetze, -vorschriften und -regelungen einzuhalten und alle erforderlichen Verpflichtungen zu erfüllen (einschließlich der Einholung aller erforderlichen Exportlizenzen oder anderer behördlicher Genehmigungen), bevor er das Beta-Produkt exportiert, reexportiert, freigibt oder anderweitig außerhalb der USA verfügbar macht.
  • 7.8. Rechte der US-Regierung. Die Dokumentation und das Beta-Produkt sind jeweils ein „kommerzieller Gegenstand“, wie dieser Begriff in 48 C.F.R. § 2.101 definiert ist, bestehend aus dem „kommerziellen Computer-Beta-Produkt“ und der „kommerziellen Computer-Beta-Produkt-Dokumentation“, wie diese Begriffe in 48 C.F.R. § 12.212 verwendet werden. Wenn der Lizenznehmer eine Behörde der US-Regierung oder ein Vertragspartner der US-Regierung ist, erhält der Lizenznehmer dementsprechend nur die Rechte in Bezug auf das Beta-Produkt und die Dokumentation, die allen anderen Endbenutzern gemäß (a) 48 C.F.R. § 227.7201 bis 48 C.F.R. § 227.7204 in Bezug auf das Verteidigungsministerium und seine Vertragspartner oder (b) 48 C.F.R. § 12.212 in Bezug auf alle anderen Lizenznehmer der US-Regierung und ihre Vertragspartner gewährt werden.
  • 7.9. Gerechter Rechtsschutz. Jede Partei erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass eine Verletzung oder drohende Verletzung einer ihrer Verpflichtungen aus Abschnitt 2.1 oder, im Falle des Lizenznehmers, aus Abschnitt 1.2 der anderen Partei einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen würde, für den eine Geldentschädigung keine angemessene Abhilfe darstellen würde, und erklärt sich damit einverstanden, dass die andere Partei im Falle einer solchen Verletzung oder drohenden Verletzung berechtigt ist, einen Rechtsbehelf nach dem Billigkeitsrecht zu beantragen, einschließlich einer einstweiligen Verfügung, einer einstweiligen Verfügung, einer spezifischen Erfüllung und jedes anderen Rechtsbehelfs, der von einem Gericht zur Verfügung gestellt werden kann. Diese Rechtsmittel sind nicht exklusiv und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die nach dem Gesetz, nach Billigkeit oder anderweitig zur Verfügung stehen können.
  • 7.10. Gegenstücke. Diese Beta-Vereinbarung kann in mehreren Exemplaren ausgefertigt werden, wobei jedes Exemplar als Original gilt, alle Exemplare zusammen jedoch als ein und dieselbe Vereinbarung betrachtet werden.
  • 7.11. Überleben. Die Abschnitte 2, 3, 7, 6 und 7 überdauern jede Beendigung oder jedes Auslaufen dieser Beta-Vereinbarung. Keine anderen Bestimmungen dieser Beta-Vereinbarung überdauern den Ablauf oder die vorzeitige Beendigung dieser Beta-Vereinbarung.

zuletzt aktualisiert am 4/5/2024

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