Wiederverkäufer EULA

Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („Vertrag“) ist rechtsverbindlich zwischen dem auf dem Bestellformular angegebenen Endbenutzer („Kunde“) und den Tochtergesellschaften des Wiederverkäufers („Wiederverkäufer“) bezüglich der Bereitstellung der im Bestellformular beschriebenen Produkte und Dienstleistungen durch den Wiederverkäufer. Diese Vereinbarung tritt zu dem auf dem Bestellformular angegebenen Datum in Kraft. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff Bestellformular jedes Bestelldokument zwischen dem Wiederverkäufer und dem Kunden bezüglich der Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen durch den Wiederverkäufer, unabhängig von der Bezeichnung des Dokuments.

1. PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN.

1.1 Produkte. Der Wiederverkäufer gewährt dem Kunden ein nicht-exklusives Recht auf Zugang und Nutzung der Softwareanwendungen (das/die „Produkt(e)“) , die in jedem Bestellformular angegeben sind für eine zeitlich begrenzte Basis und in Übereinstimmung mit den Produktlizenzmetriken (das „Produktabonnement“). „Lizenzmetrik“ bezeichnet den Maßstab für die Bestimmung der zulässigen Nutzung und die Berechnung der Gebühren für das/die Produkt(e), wie in einem entsprechenden Bestellformular angegeben. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den Produkten um Online-Produkte auf Abonnementbasis handelt und dass der Wiederverkäufer Änderungen vornehmen kann an: (a) den Produkten in Übereinstimmung mit der Dokumentation (wie unten definiert) oder (b) den Bedingungen für den technischen Support (wie unten definiert). Alle Produkte werden lizenziert und nicht verkauft. Die Bedingungen für das Produktabonnement, einschließlich Lizenzmetriken, Produktbeschreibungen, Preisgestaltung, Nutzungsrechte und Zugang zu den Produkten werden in jedem Bestellformular definiert, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das Produkt wie darin definiert zu nutzen. Die technische Dokumentation und die Spezifikationen für Endbenutzer des Produkts sind unter https://doc.lucidworks.com (die „Dokumentation“) verfügbar.

1.2 Beschränkungen. Der Kunde wird nicht, weder direkt noch indirekt: (a) die Produkte oder Dienstleistungen zu modifizieren, anzupassen, zu verändern, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (b) den Quellcode, den Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur, Ideen, Know-how oder Algorithmen für die Produkte oder jegliche Software, Dokumentation oder Daten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, diese abzuleiten; (c) die Produkte an Dritte zu vertreiben, unterzulizenzieren, zu leasen, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig zu übertragen; (d) die Hinweise auf die Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechts-, Patent- und Markenrechtshinweise und -symbole) des Wiederverkäufers oder seiner Lieferanten, die auf oder in Kopien der Produkte enthalten sind, zu entfernen, zu verändern oder in irgendeiner Weise zu verdecken; (e) die Produkte mit Software oder Hardware zusammenzuführen oder zu verwenden, für die sie nicht vorgesehen sind (wie in der Dokumentation beschrieben); (f) die Produkte in Time-Sharing-, Outsourcing-, Service-Büro-, Hosting- oder Application-Service-Provider-Umgebungen zu verwenden; (g) die Produkte zum Zwecke der Schulung Dritter zu verwenden; (h) die Ergebnisse von Benchmark-Tests mit den Produkten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Wiederverkäufers offenzulegen; (i) die Produkte anders als in der Dokumentation beschrieben oder für betrügerische oder ungesetzliche Zwecke zu verwenden; oder (j) die Produkte zu verwenden, um verleumderisches, verletzendes, beleidigendes, belästigendes, missbräuchliches, bedrohliches oder anderweitig ungesetzliches oder unerlaubtes Material zu speichern, zu veröffentlichen, anzuzeigen oder zu übertragen, oder Material, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt;

2. ALLGEMEINE PRODUKTBEDINGUNGEN.

2.1 Kundenverpflichtungen. Der Kunde wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um unbefugte Dritte am Zugriff auf die Produkte oder deren Nutzung zu hindern, und wird den Wiederverkäufer unverzüglich über jeden unbefugten Zugriff oder jede unbefugte Nutzung informieren. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Handlungen jeder natürlichen oder juristischen Person, die über die Systeme des Kunden oder über einen Kunden-Login oder Zugangscode Zugang zu den Produkten erhält, unabhängig davon, ob dieser Zugang vom Kunden genehmigt wurde. Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei der Nutzung der Produkte alle geltenden Gesetze und sonstigen rechtlichen Anforderungen einzuhalten, einschließlich der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften in Bezug auf die Erfassung, Nutzung, Verarbeitung und Übertragung von Kundendaten. „Kundendaten“ bezeichnet alle elektronischen Daten oder Informationen, die der Kunde an die Produkte übermittelt oder die der Kunde mit Hilfe der Produkte erfasst. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Angemessenheit und die geistigen Eigentumsrechte an allen Kundendaten.

2.2 Geschützte Informationen. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, wird der Kunde keine Daten an die Produkte übermitteln oder die Produkte zur Sammlung von Daten verwenden: (a) Patienten-, medizinische oder andere geschützte Gesundheitsdaten, einschließlich solcher, die durch den Health Insurance Portability and Accountability Act („HIPAA“), den Health Information Technology for Economic and Clinical Health („HITECH“) oder ähnliche bundes- oder einzelstaatliche Gesetze, Regeln oder Vorschriften geregelt sind; (b) Daten von Karteninhabern, die durch den Payment Card Industry Data Security Standard („PCI DSS“) geschützt sind; oder (c) andere Informationen, die besonderen Vorschriften oder dem Schutz durch bestimmte Gesetze unterliegen (wie dem Gramm-Leach-Bliley Act oder damit zusammenhängenden Vorschriften) (zusammen bilden die Unterabschnitte (a) bis (c) „Geschützte Informationen“). Der Kunde erkennt außerdem an, dass der Wiederverkäufer nicht als sein Geschäftspartner oder Unterauftragnehmer (wie jeweils unter HIPAA definiert) handelt und dass die Produkte nicht HIPAA- oder PCI DSS-konform sind. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen lehnt der Wiederverkäufer ausdrücklich jegliche Haftung ab, die sich aus der Übermittlung geschützter Informationen an den Wiederverkäufer ergeben könnte.

2.3 Leistungsdaten. Der Wiederverkäufer darf: (a) Informationen in Bezug auf die Nutzung der Produkte durch den Kunden und die Leistung der Produkte („Leistungsdaten“) zu sammeln und auszuwerten; (b) die Leistungsdaten zur Verbesserung und Optimierung der Produkte zu verwenden; (c) Kundendaten und Leistungsdaten zu anonymisieren (indem alle Identifizierungsmerkmale des Kunden oder von Einzelpersonen entfernt werden) und diese anonymisierten Daten mit den anonymisierten Daten anderer Kunden des Wiederverkäufers zusammenzufassen; und (d) die zusammengefassten, anonymisierten Daten für kommerzielle, geschäftliche und Marketingzwecke des Wiederverkäufers zu analysieren, in Berichten darzustellen, zu bewerten, offenzulegen, zu vermarkten, unterzulizenzieren und zu verteilen.

2.4 Feedback. Der Kunde und seine Vertreter können dem Wiederverkäufer Ideen, Funktionen, Verbesserungen, Informationen, Kommentare, Vorschläge oder Erfindungen in Bezug auf die Produkte oder die Dienstleistungen übermitteln („Feedback“). Der Kunde überträgt hiermit während der jeweiligen Abonnementlaufzeit alle Rechte, Titel und Interessen des Kunden und seiner Vertreter an und in Bezug auf das Feedback an den Wiederverkäufer.

2.5 Zusätzliche Verwendung. Sollte die Produktnutzung des Kunden seine Produktlizenzmetrik, wie im entsprechenden Bestellformular angegeben, überschreiten (eine „Überschreitung“), wird der Wiederverkäufer wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden über eine solche Überschreitung zu benachrichtigen, und dem Kunden die Überschreitung ab dem Datum der Überschreitung in Rechnung stellen, es sei denn, der Kunde hat separat zusätzliche Kapazität („Skalierungskapazität“) erworben, die für die Abonnementlaufzeit ausreicht, während der die Überschreitung auftritt. Alternativ kann der Kunde innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Benachrichtigung über eine Überschreitung seinen Produktabonnementplan auf eine Stufe anheben, die ausreicht, um die Überschreitung abzudecken. Entscheidet sich der Kunde für die Anhebung seines Produktabonnements, werden die zusätzlichen Kosten für die höhere Stufe anteilig über die verbleibende Laufzeit des Abonnements verteilt, zahlbar ab dem Datum der Änderung. Sollte der Kunde mit der Erhöhung seines Produktabonnements in Verzug geraten, behält sich der Wiederverkäufer das Recht vor, dem Kunden alle vorherigen Überschreitungen in Rechnung zu stellen. Dieses Rechtsmittel gilt unbeschadet anderer Rechtsmittel, die dem Wiederverkäufer nach dem Gesetz, dem Billigkeitsrecht oder gemäß diesem Vertrag zur Verfügung stehen.

3. EIGENTUMSRECHTE.

3.1 Rechte des Wiederverkäufers. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Wiederverkäufer alle Lizenzrechte, Titel und Interessen (einschließlich aller Patent-, Urheberrechts-, Marken-, Geschäftsgeheimnis- und sonstiger geistiger Eigentumsrechte) an den Produkten, Plattformen, Technologien, Werkzeugen, der Dokumentation („vorbestehende Materialien“), Leistungsdaten, Feedback und allen aus den Professional Services resultierenden Leistungen oder Arbeitsergebnissen (die „Leistungen“) sowie an allen abgeleiteten Werken, Änderungen oder Verbesserungen der vorgenannten Elemente, einschließlich derer, die in diese integriert werden, behält (zusammenfassend als „Wiederverkäufertechnologie“ bezeichnet). Mit Ausnahme der ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegten eingeschränkten Rechte werden dem Kunden keine Rechte, Titel oder Anteile an der Reseller-Technologie gewährt. Der Wiederverkäufer gewährt dem Kunden ein unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites Recht und eine Lizenz zur Nutzung des Liefergegenstandes mit dem/den Produkt(en) ausschließlich für das interne Geschäft des Kunden.

3.2 Open-Source-Software. Die Produkte und Liefergegenstände können Software, Dokumentation und andere Materialien enthalten, die Open-Source-Software, Freeware, Shareware oder ähnlichen Lizenz- oder Vertriebsmodellen unterliegen („Open Source“). Jeder Open Source wird unter der/den für ihn/sie geltenden Lizenz(en) geliefert, auf die in der jeweiligen Produktdokumentation verwiesen wird; im Rahmen dieses Vertrags werden keine Lizenzen oder Rechte an dem Open Source gewährt.

3.3 Kundendaten. Der Wiederverkäufer stimmt zu, dass der Kunde alle Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte an den mit den Produkten verarbeiteten Kundendaten behält. Kundendaten gelten als vertrauliche Informationen des Kunden, wie in Abschnitt 4 definiert. Der Kunde gewährt dem Wiederverkäufer hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz für den Zugriff auf, die Nutzung, die Interaktion mit, den Abruf, die Sammlung, die Speicherung, die Anzeige, die Zusammenstellung, das Kopieren, die Änderung und die Indexierung von Kundendaten: (a) soweit dies erforderlich ist, um dem Kunden die Produkte zur Verfügung zu stellen und den Zugriff des Kunden auf die Produkte zu verwalten; (b) um die Beziehung des Wiederverkäufers zum Kunden zu verwalten; (c) soweit dies erforderlich ist, um gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen nachzukommen; und (d) soweit dies anderweitig im Rahmen dieses Vertrags zulässig ist.

4. VERTRAULICHKEIT.

4.1 Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die sich auf das Geschäft einer Partei beziehen und die als „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet oder identifiziert sind, oder die auf eine solche Art und Weise offengelegt werden, dass eine vernünftige Person verstehen würde, dass es sich bei den offengelegten Informationen um vertrauliche oder geschützte Informationen handelt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software, Quellcode und Spezifikationen, Geschäftsgeheimnisse, Entwicklungspläne, technische Informationen, Geschäftsprognosen und -strategien sowie Informationen über Personal, Kunden und Lieferanten. Ohne das Vorstehende einzuschränken, gelten die Produkte und Liefergegenstände als vertrauliche Informationen des Wiederverkäufers, unabhängig davon, ob sie entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht.

4.2 Jede Partei verpflichtet sich, (a) die vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, (b) diese vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, außer wie unten beschrieben, und (c) keine vertraulichen Informationen zu verwenden, außer für die Zwecke dieser Vereinbarung. Jede Partei ist berechtigt, die vertraulichen Informationen der anderen Partei an ihre verantwortlichen Mitarbeiter und Auftragnehmer weiterzugeben, die nach Treu und Glauben davon Kenntnis haben müssen, jedoch nur in dem Umfang, der für die Erfüllung der Zwecke dieser Vereinbarung erforderlich ist, und nur dann, wenn diese Mitarbeiter und Auftragnehmer einer Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, die ausreicht, um die vertraulichen Informationen der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung zu schützen.

4.3 Ausnahmen. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht solche, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie (a) ihr bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren; (b) durch keine unrechtmäßige Handlung der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (c) rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, der zur uneingeschränkten Offenlegung berechtigt ist; oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne dass sie die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwendet oder darauf zugegriffen hat. Darüber hinaus gilt eine Offenlegung vertraulicher Informationen, die durch ein anwendbares Gesetz oder eine Verordnung oder durch ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren vorgeschrieben ist, nicht als Verstoß gegen diesen Abschnitt, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, unverzüglich von dieser Anforderung in Kenntnis setzt, um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, solche Schutzanordnungen oder eine vertrauliche Behandlung zu erwirken oder die Offenlegung anderweitig zu beschränken oder zu verhindern.

4.4 Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein Verstoß gegen die Abschnitte 3 und 4 irreparable Schäden verursachen kann, die mit Geld nicht zufriedenstellend behoben werden können. Daher vereinbaren die Parteien, dass die offenlegende Partei zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die nach dem Gesetz oder nach diesem Vertrag zur Verfügung stehen, berechtigt ist, für jede drohende oder tatsächliche Offenlegung durch die empfangende Partei einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Im Falle eines Konflikts zwischen diesem Abschnitt und einer separaten Geheimhaltungsvereinbarung, die von autorisierten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wurde, hat die separate Geheimhaltungsvereinbarung Vorrang.

5. GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS.

5.1 Produktgewährleistung. Der Wiederverkäufer sichert zu und gewährleistet für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Startdatum des Abonnements (die „Gewährleistungsfrist“), dass die Produkte (mit Ausnahme der Open-Source-Software) im Wesentlichen mit der geltenden Dokumentation übereinstimmen werden. Um Zweifel auszuschließen, gilt diese Garantie nicht für die Verlängerungszeit des Produktabonnements. Im Falle einer Verletzung dieser Garantie wird der Wiederverkäufer die Produktfehler, die die Verletzung der Garantie verursacht haben, korrigieren. Das Vorstehende ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und die einzige und ausschließliche Verpflichtung des Wiederverkäufers bei einer Verletzung der Gewährleistung gemäß diesem Abschnitt 5.1.

5.2 HAFTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN DEN ABSCHNITTEN 5.1 UND 5.2 LEHNT DER WIEDERVERKÄUFER ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN UND BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE, SOFTWARE, DIENSTLEISTUNGEN, LIEFERUNGEN UND MATERIALIEN DES WIEDERVERKÄUFERS AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. DIE PRODUKTE, SOFTWARE, DIENSTLEISTUNGEN, LIEFERUNGEN UND MATERIALIEN DES WIEDERVERKÄUFERS SIND NICHT FÜR DEN EINSATZ IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN KONZIPIERT, VORGESEHEN ODER GARANTIERT, DIE EINE AUSFALLSICHERE STEUERUNG ERFORDERN, INSBESONDERE NICHT FÜR DEN BETRIEB VON NUKLEAREN ANLAGEN, FLUGZEUGNAVIGATIONS- ODER KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, FLUGVERKEHRSKONTROLLE UND LEBENSERHALTUNGS- ODER WAFFENSYSTEMEN.

6. VERPFLICHTUNGEN.

6.1 Entschädigung für Rechtsverletzungen. Der Wiederverkäufer wird den Kunden entschädigen, verteidigen und schadlos halten, wenn ein Dritter behauptet, dass die Produkte oder Liefergegenstände oder ein Teil davon (mit Ausnahme von Open-Source-Software) die Marke oder das Urheberrecht eines solchen Dritten nach dem Recht der Vereinigten Staaten verletzen, vorausgesetzt, der Kunde benachrichtigt den Wiederverkäufer unverzüglich schriftlich über den Anspruch und überlässt dem Wiederverkäufer die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und alle Verhandlungen zur Beilegung oder zum Vergleich. Die vorgenannten Verpflichtungen gelten nicht, soweit der Anspruch oder die Rechtsverletzung durch Folgendes verursacht wurde: (a) fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Kunden; (b) Verletzung dieses Vertrags durch den Kunden; (c) vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden; (d) Verstoß des Kunden gegen geltendes Recht; (e) Einhaltung der vom Kunden vorgelegten Spezifikationen oder detaillierten Anweisungen durch den Wiederverkäufer; (f) Änderung der Produkte durch den Kunden; oder (g) Verwendung der Produkte durch den Kunden in Kombination mit Software, Hardware oder Technologie, die nicht vom Wiederverkäufer bereitgestellt wurde.

6.2 Schadloshaltung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, den Wiederverkäufer und seine leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten gegenüber jeglichen Ausgaben, Haftungen, Verlusten, Schäden oder Kosten (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten, einschließlich nachgerichtlicher oder Berufungsgebühren oder -kosten), die aus Ansprüchen Dritter resultieren, die sich aus (a) Kundendaten, einschließlich geschützter Informationen, ergeben oder damit in Zusammenhang stehen; (b) dem unbefugten Zugriff auf die Produkte über das Konto des Kunden oder die Zugangsdaten eines Benutzers des Kunden; oder (c) der Nutzung der Produkte durch den Kunden in einer anderen als der in dieser Vereinbarung genehmigten Weise, einschließlich der Behauptung, dass der Kunde (oder die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden) oder die Kundendaten die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt oder veruntreut haben oder gegen geltendes Recht verstoßen haben. Diese Entschädigungsverpflichtung setzt voraus, dass der Wiederverkäufer den Kunden unverzüglich schriftlich von dem Anspruch in Kenntnis setzt (mit der Ausnahme, dass das Versäumnis, den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, die Entschädigungsrechte gemäß diesem Abschnitt nicht einschränkt, beeinträchtigt oder anderweitig beeinträchtigt, es sei denn, der Kunde wird durch dieses Versäumnis geschädigt, und dann auch nur in dem Ausmaß der Schädigung), und dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und alle Verhandlungen zur Beilegung oder zum Vergleich eines solchen Anspruchs zu gewähren (der Kunde darf jedoch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Wiederverkäufers keinen Vergleich schließen, es sei denn, dieser Vergleich beinhaltet eine vollständige und endgültige Freistellung von allen Ansprüchen gegen den Wiederverkäufer und seine leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter und erlegt dem Wiederverkäufer oder einem der anderen Entschädigungsempfänger keinerlei Verpflichtungen auf).

7. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG.

DER HÄNDLER HAFTET DEM KUNDEN GEGENÜBER NICHT FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENSERSATZ, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER MIT IHR IN ZUSAMMENHANG STEHEN, UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN GRUNDLAGE, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF: (a) ENTGANGENEN GEWINN, VERLORENE DATEN ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, SELBST WENN DER KUNDE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE, DIESE WUSSTE ODER HÄTTE WISSEN MÜSSEN, UND (b) JEGLICHE ANSPRÜCHE, DIE AUF FEHLER, AUSLASSUNGEN ODER ANDERE UNZULÄSSIGKEITEN IN DEN PRODUKTEN ODER DESTRUKTIONSMÄSSIGE EIGENSCHAFTEN ZURÜCKZUFÜHREN SIND. MIT AUSNAHME DER VERLETZUNG VON ABSCHNITT(EN) 1, 2.1 UND 4 DIESES VERTRAGS UND UNABHÄNGIG VON DER KLAGEURSACHE ODER DER FORM DER KLAGE ÜBERSTEIGT DIE GESAMTE KUMULATIVE HAFTUNG DES VERKÄUFERS FÜR DIREKTE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ERGEBEN ODER MIT IHM IN ZUSAMMENHANG STEHEN, NICHT DIE GEBÜHREN, DIE DER KUNDE FÜR DIE PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGS, DIE ZU DIESER HAFTUNG GEFÜHRT HABEN, IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM TAG DES SCHADENSEINTRITTS GEZAHLT HAT UND ZAHLEN MUSS. DIE PARTEIEN ERKENNEN AN, DASS DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEZAHLTEN UND ZU ZAHLENDEN GEBÜHREN DIE IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTE RISIKOVERTEILUNG WIDERSPIEGELN UND DASS KEINE PARTEI DIESE VEREINBARUNG OHNE DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN EINGEHEN WÜRDE. DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT GELTEN NICHT FÜR GEBÜHREN, DIE DER KUNDE DEM WIEDERVERKÄUFER SCHULDET.

8. ALLGEMEINES.

8.1 Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erfüllung dieser Vereinbarung (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber dem Wiederverkäufer), die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Brände, Streiks, böswillige Angriffe Dritter, Kriegshandlungen, Eingriffe von Regierungsbehörden oder andere potenzielle Katastrophen wie Epidemien, Pandemien und Quarantänen (jeweils ein „Ereignis höherer Gewalt“). Jede Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich über ein Ereignis höherer Gewalt und unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Auswirkungen abzumildern und die Leistungen dennoch zu erbringen. Die betreffende Partei nimmt die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unverzüglich wieder auf, wenn das Ereignis Höherer Gewalt beendet ist.

8.2 Abtretung. Der Kunde darf diesen Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Wiederverkäufers abtreten. Jede angebliche Abtretung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist null und nichtig.

8.3 Unabhängiger Auftragnehmer. Jede Partei handelt bei der Erfüllung dieses Vertrags als unabhängiger Auftragnehmer. Keine der Parteien hat die Befugnis, die andere Partei zu binden oder für die andere Partei Verpflichtungen einzugehen, ohne dass die andere Partei vorher schriftlich zugestimmt hat.

8.4 Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und sind persönlich zu übergeben oder per Einschreiben mit Rückschein an die auf dem Bestellformular angegebene Adresse oder an eine andere Adresse zu senden, die eine der Parteien der anderen Partei in Zukunft mitteilen kann. An den Wiederverkäufer gerichtete Mitteilungen sind zu richten an:

Lucidworks, Inc.
Zu Händen: Leiter der Rechtsabteilung
235 Montgomery Street, Suite 500
San Francisco, CA 94104
legal@lucidworks.com

8.5 Geltendes Recht; Gerichtsstand. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar. Jede Partei erklärt sich mit dem anwendbaren Recht und der Gerichtsbarkeit am Wohnsitz des Kunden wie folgt einverstanden:

Wenn der Kunde seinen Wohnsitz in: Das anwendbare Recht ist: Die Gerichte, die ausschließlich zuständig sind, befinden sich in: Ort der Schlichtung
Jedes Land oder jede geografische Region, die nicht unten aufgeführt ist England und Wales Schiedsgerichtsbarkeit London
Asien Singapur Schiedsgerichtsbarkeit Singapur
Europa Republik Irland Dublin K.A.
Vereinigtes Königreich England und Wales London N/A
U.S. Kanada oder Mexiko Kalifornien San Francisco NICHT ZUTREFFEND

Die Parteien vereinbaren ferner, dass alle Verfahren für Ansprüche oder Kontroversen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, in englischer Sprache geführt werden.

8.6 Kein Verzicht. Übt eine der Parteien ein hierin vorgesehenes Recht nicht aus, so gilt dies nicht als Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag.

8.7 Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und kann nur in schriftlicher Form durch einen autorisierten Vertreter beider Parteien geändert werden. Vertragsklauseln, die in Kundenbestellungen oder anderen Bestelldokumenten enthalten sind und die zu den Klauseln dieser Vereinbarung hinzukommen oder im Widerspruch zu ihnen stehen, sind auf Transaktionen zwischen den Parteien nicht anwendbar, und solche Klauseln werden hiermit vom Wiederverkäufer zurückgewiesen.

8.8 Trennbarkeit. Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dieser Vertrag kann in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch alle zusammen einen einzigen Vertrag darstellen.

8.9 Fortbestehen. Die Abschnitte 3 (Eigentumsrechte), 4 (Vertraulichkeit), 5 (Zahlung), 6.3 (Auswirkung der Beendigung), 7.3 (Haftungsausschluss), 8 (Haftungsfreistellung), 9 (Haftungsbeschränkung) und 10 (Allgemeines) gelten auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung oder eines Bestellformulars.

8.10 Datenverarbeitung und Sicherheit. Die Verarbeitung von Kundendaten im Rahmen dieser Vereinbarung unterliegt zu jeder Zeit dem Datenverarbeitungszusatz von Lucidworks, abrufbar unter https://lucidworks.com/legal/dpa/, und der kalifornischen Datenverarbeitungsvereinbarung, abrufbar unter https://lucidworks.com/legal/cdpa/, soweit anwendbar. Lucidworks verpflichtet sich, die Produkte und Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung unter Verwendung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen zu liefern, die unter https://lucidworks.com/legal/tosm/ aufgeführt sind .

8.11 Einhaltung der anwendbaren Gesetze. (a) Der Wiederverkäufer wird die Produkte und Dienstleistungen in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen gemäß den Gesetzen und staatlichen Vorschriften bereitstellen, die für die Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen durch den Wiederverkäufer an seine Kunden im Allgemeinen gelten, einschließlich und ohne Einschränkung derjenigen, die sich auf den Datenschutz und die Datenübertragung, die internationale Kommunikation und den Export von technischen oder persönlichen Daten beziehen. (b) Dem Kunden ist bekannt, dass: (i) die Produkte Verschlüsselungstechnologien und andere Softwareprogramme enthalten können, für die eine Exportlizenz des US-Außenministeriums erforderlich sein kann, und (ii) der Export oder Reexport der Produkte an bestimmte Einrichtungen (z. B. ausländische Regierungen und ihre Unterabteilungen) und bestimmte Länder verboten ist. Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Export- und Importkontrollgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten und der ausländischen Gerichtsbarkeit, in der die Produkte verwendet werden, einzuhalten und insbesondere die Produkte nicht ohne alle erforderlichen Lizenzen der Vereinigten Staaten und ausländischer Regierungen zu exportieren oder zu reexportieren. Der Kunde verpflichtet sich, den Wiederverkäufer zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, wenn der Kunde oder einer seiner Vertreter, leitenden Angestellten, Direktoren oder Mitarbeiter gegen solche Gesetze oder Vorschriften verstößt.

8.12 Federal Acquisition Regulations. Bei den Produkten handelt es sich um „kommerzielle Artikel“ gemäß der Definition in 48 C.F.R. 2.101, bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ und „kommerzieller Computersoftware-Dokumentation“ gemäß der Verwendung dieser Begriffe in 48 C.F.R. 12.212. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 erwerben alle Endbenutzer der US-Regierung die Produkte und jede andere Software und Dokumentation, die unter diesen Vertrag fallen, nur mit den darin festgelegten Rechten.

8.13 Aktualisierungen der URL-Bedingungen. Der Wiederverkäufer kann von Zeit zu Zeit Änderungen an den URL-Bedingungen vornehmen, indem er aktualisierte Bedingungen unter der entsprechenden URL veröffentlicht und das „Datum der letzten Aktualisierung“ für diese Bedingungen aktualisiert. Indem der Kunde nach dem Datum der letzten Aktualisierung der URL-Bedingungen weiterhin auf die Produkte oder Dienstleistungen zugreift oder diese nutzt, erklärt er sich mit den aktualisierten URL-Bedingungen einverstanden.

8.14 Vorrangig. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Vertrag und dem Bestellformular haben die Bestimmungen dieses Vertrags Vorrang.

zuletzt aktualisiert am 18.4.24

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