Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)
zuletzt aktualisiert am 4/13/2023
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („Vertrag“) ist rechtsverbindlich zwischen dem auf dem Bestellformular angegebenen Kunden („Kunde“) und Lucidworks, Inc. und seinen Tochtergesellschaften („Lucidworks“) bezüglich der Bereitstellung der im Bestellformular beschriebenen Produkte und Dienstleistungen durch Lucidworks. Diese Vereinbarung gilt ab dem auf dem Bestellformular angegebenen Datum des Inkrafttretens.
1. PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN.
1.1 Produkte.
Lucidworks gewährt dem Kunden ein nicht-exklusives Recht auf Zugang zu den proprietären Softwareanwendungen (das/die Produkt(e)), die in jedem Bestellformular angegeben sind, auf einer zeitlich begrenzten Basis und in Übereinstimmung mit den Produktlizenzmetriken (das „Produktabonnement“). Der Begriff „Lizenzmetrik“ bezeichnet den Maßstab für die Bestimmung der zulässigen Nutzung und die Berechnung der Gebühren für das/die Produkt(e), wie in einem entsprechenden Bestellformular angegeben. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den Produkten von Lucidworks um Online-Produkte auf Abonnementbasis handelt und dass Lucidworks Änderungen vornehmen kann an: (a) den Produkten in Übereinstimmung mit der Dokumentation (wie unten definiert) oder (b) den Bedingungen für den technischen Support (wie unten definiert). Alle Produkte werden lizenziert und nicht verkauft. Die Bedingungen für das Produktabonnement, einschließlich Lizenzmetriken, Produktbeschreibungen, Preisgestaltung, Nutzungsrechte und Zugang zu den Produkten werden in jedem Bestellformular definiert, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das Produkt wie darin definiert zu nutzen. Die technische Dokumentation und die Spezifikationen für Endbenutzer des Produkts sind unter https://doc.lucidworks.com (die „Dokumentation“) verfügbar.
1.2 Dienstleistungen.
„Services“ bedeutet je nach Fall eines oder alle der folgenden Elemente:
1.2.1 Professionelle Dienstleistungen.
Falls zutreffend, erbringt Lucidworks für den Kunden Implementierungs-, Schulungs- und Beratungsdienstleistungen (zusammen die „Professional Services“) zu den Gebühren (wie unten definiert), die in einem Bestellformular angegeben und in einer beigefügten Leistungsbeschreibung beschrieben sind. Alle Professionellen Dienstleistungen werden per Fernzugriff erbracht. Lucidworks darf Schulungsdienstleistungen aufzeichnen, und der Kunde darf Schulungsdienstleistungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Lucidworks aufzeichnen. Alle Aufzeichnungen von Schulungsleistungen sind nur für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
1.2.2 Technische Unterstützungsdienste.
Lucidworks stellt für jedes Produkt technische Supportleistungen (die „technischen Supportleistungen“) gemäß den Lucidworks-Bedingungen für den technischen Support bereit, die unter https://lucidworks.com/legal/technical_support/ verfügbar sind . Der Kunde kann erweiterte Support-Services in einem Bestellformular zu den jeweils gültigen Tarifen von Lucidworks erwerben.
1.3 Beschränkungen.
Der Kunde wird nicht, weder direkt noch indirekt:
- die Produkte oder Dienstleistungen zu modifizieren, anzupassen, zu verändern, zu übersetzen oder von ihnen abgeleitete Werke zu erstellen;
- den Quellcode, den Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur, die Ideen, das Know-how oder die Algorithmen für die Produkte oder jegliche Software, Dokumentation oder Daten im Zusammenhang mit den Diensten zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, diese abzuleiten;
- die Produkte zu vertreiben, unterzulizenzieren, zu verleasen, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig an Dritte zu übertragen;
- die Hinweise auf die Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechts-, Patent- und Markenhinweise und -symbole) von Lucidworks oder seinen Lieferanten, die auf oder in Kopien der Produkte enthalten sind, zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken;
- die Produkte mit einer Software oder Hardware zu verbinden oder zu verwenden, für die sie nicht vorgesehen sind (wie in der Dokumentation beschrieben);
- die Produkte in Time-Sharing-, Outsourcing-, Service-Büro-, Hosting- oder Application Service Provider-Umgebungen zu verwenden;
- die Produkte zum Zwecke der Schulung von Dritten zu verwenden;
- die Ergebnisse von Benchmark-Tests mit den Produkten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Lucidworks zu veröffentlichen;
- die Produkte anders als in der Dokumentation beschrieben oder zu einem betrügerischen oder ungesetzlichen Zweck zu verwenden; oder
- die Produkte zu verwenden, um diffamierendes, verletzendes, verleumderisches, belästigendes, beleidigendes, bedrohendes oder anderweitig ungesetzliches oder unerlaubtes Material zu speichern, zu veröffentlichen, anzuzeigen oder zu übertragen, oder Material, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt.
2. ALLGEMEINE PRODUKTBEDINGUNGEN.
2.1 Kundenverpflichtungen.
Der Kunde wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um unbefugte Dritte am Zugriff auf die Produkte oder deren Nutzung zu hindern, und wird Lucidworks unverzüglich über jeden unbefugten Zugriff oder jede unbefugte Nutzung informieren. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Handlungen jeder Person oder Einrichtung, die über die Systeme des Kunden oder über einen Log-in- oder Zugangscode des Kunden Zugang zu den Produkten erhält, unabhängig davon, ob dieser Zugang vom Kunden genehmigt wurde oder nicht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei der Nutzung der Produkte alle geltenden Gesetze und sonstigen rechtlichen Anforderungen einzuhalten, einschließlich der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften in Bezug auf die Erfassung, Nutzung, Verarbeitung und Übertragung von Kundendaten. „Kundendaten“ bezeichnet alle elektronischen Daten oder Informationen, die der Kunde an die Produkte übermittelt oder die der Kunde mit Hilfe der Produkte erfasst. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Angemessenheit und die geistigen Eigentumsrechte an allen Kundendaten.
2.2 Geschützte Informationen.
Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, wird der Kunde keine Daten an die Produkte übermitteln oder die Produkte zur Sammlung von Daten verwenden: (a) Patienten-, medizinische oder andere geschützte Gesundheitsdaten, einschließlich solcher, die durch den Health Insurance Portability and Accountability Act („HIPAA“), den Health Information Technology for Economic and Clinical Health („HITECH“) oder ähnliche bundes- oder einzelstaatliche Gesetze, Regeln oder Vorschriften geregelt sind; (b) Daten von Karteninhabern, wie sie durch den Payment Card Industry Data Security Standard („PCI DSS“) geschützt sind; oder (c) andere Informationen, die besonderen Vorschriften oder dem Schutz durch besondere Gesetze unterliegen (wie dem Gramm-Leach-Bliley Act oder damit zusammenhängenden Vorschriften) (zusammen bilden die Unterabschnitte (a) bis (c) „Geschützte Informationen“). Der Kunde erkennt außerdem an, dass Lucidworks nicht als sein Geschäftspartner oder Unterauftragnehmer (wie jeweils unter HIPAA definiert) handelt und dass die Produkte nicht HIPAA- oder PCI DSS-konform sind. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen lehnt Lucidworks ausdrücklich jegliche Haftung ab, die sich aus der Übermittlung geschützter Informationen an Lucidworks ergeben könnte.
2.3 Leistungsdaten.
Lucidworks darf: (a) Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte durch den Kunden und der Leistung der Produkte („Leistungsdaten“) zu sammeln und auszuwerten; (b) die Leistungsdaten zur Verbesserung und Optimierung der Produkte zu verwenden; (c) Kundendaten und Leistungsdaten zu anonymisieren (indem alle Identifizierungsmerkmale des Kunden oder von Einzelpersonen entfernt werden) und diese anonymisierten Daten mit den anonymisierten Daten anderer Kunden von Lucidworks zusammenzufassen; und (d) die zusammengefassten, anonymisierten Daten für die kommerziellen, geschäftlichen und Marketingzwecke von Lucidworks zu analysieren, in Berichten darzustellen, ein Benchmarking durchzuführen, offenzulegen, zu vermarkten, unterzulizenzieren und zu verteilen.
2.4 Feedback.
Der Kunde und seine Vertreter können Lucidworks Ideen, Funktionen, Verbesserungen, Informationen, Kommentare, Vorschläge oder Erfindungen im Zusammenhang mit den Produkten oder den Dienstleistungen übermitteln („Feedback“). Der Kunde überträgt hiermit für die Dauer der jeweiligen Abonnementlaufzeit alle Rechte, Titel und Interessen des Kunden und seiner Vertreter an und in Bezug auf das Feedback an Lucidworks.
2.5 Zusätzliche Verwendung.
Sollte die Produktnutzung des Kunden seine Produktlizenzmetrik, wie im entsprechenden Bestellformular angegeben, überschreiten (eine „Überschreitung“), wird Lucidworks wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden über eine solche Überschreitung zu benachrichtigen, und dem Kunden die Überschreitung ab dem Datum der Überschreitung in Rechnung stellen, es sei denn, der Kunde hat separat zusätzliche Kapazität („Skalierungskapazität“) erworben, die für die Abonnementlaufzeit ausreicht, während der die Überschreitung auftritt. Alternativ kann der Kunde innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Benachrichtigung über eine Überschreitung seinen Produktabonnementplan auf eine Stufe anheben, die ausreicht, um die Überschreitung abzudecken. Entscheidet sich der Kunde für die Anhebung seines Produktabonnements, werden die zusätzlichen Kosten für die höhere Stufe anteilig über die verbleibende Laufzeit des Abonnements verteilt, zahlbar ab dem Datum der Änderung. Sollte der Kunde mit der Erhöhung seines Produktabonnements in Verzug geraten, behält sich Lucidworks das Recht vor, dem Kunden alle vorherigen Überschreitungen in Rechnung zu stellen. Dieser Rechtsbehelf lässt alle anderen Rechtsbehelfe, die Lucidworks nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht oder im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung stehen, unberührt.
3. EIGENTUMSRECHTE.
3.1 Eigentumsrechte.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Lucidworks alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich aller Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse und sonstiger geistiger Eigentumsrechte) an den Produkten, Plattformen, Technologien, Tools, der Dokumentation („vorbestehende Materialien“), den Leistungsdaten, dem Feedback und allen Leistungen oder Arbeitsprodukten, die aus den Professionellen Dienstleistungen resultieren (die „Leistungen“), sowie an allen abgeleiteten Werken, Modifikationen oder Verbesserungen der vorgenannten Elemente, einschließlich derer, die in diese integriert werden können (zusammenfassend „Lucidworks-Technologie“), behält. Mit Ausnahme der ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegten eingeschränkten Rechte werden dem Kunden keine Rechte, Titel oder Anteile an der Lucidworks-Technologie gewährt. Lucidworks gewährt dem Kunden ein unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites Recht und eine Lizenz zur Nutzung der Deliverables mit dem/den Produkt(en) ausschließlich für das interne Geschäft des Kunden.
3.2 Open-Source-Software.
Die Produkte und Liefergegenstände können Software, Dokumentation und andere Materialien enthalten, die Open-Source-Software, Freeware, Shareware oder ähnlichen Lizenz- oder Vertriebsmodellen unterliegen („Open Source“). Jeder Open Source wird unter der/den für ihn/sie geltenden Lizenz(en) geliefert, auf die in der jeweiligen Produktdokumentation verwiesen wird; im Rahmen dieses Vertrags werden keine Lizenzen oder Rechte an dem Open Source gewährt. Lucidworks kann nach eigenem Ermessen einige oder alle Modifikationen der Open-Source-Gemeinschaft zur Verfügung stellen.
3.3 Kundendaten.
Lucidworks stimmt zu, dass der Kunde alle Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte an den mit den Produkten verarbeiteten Kundendaten behält. Kundendaten gelten als vertrauliche Informationen des Kunden, wie in Abschnitt 4 definiert. Der Kunde gewährt Lucidworks hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht exklusive Lizenz für den Zugriff auf, die Nutzung, die Interaktion mit, den Abruf, die Sammlung, die Speicherung, die Anzeige, die Zusammenstellung, das Kopieren, die Änderung und die Indexierung von Kundendaten: (a) soweit dies erforderlich ist, um dem Kunden die Produkte zur Verfügung zu stellen und den Zugriff des Kunden auf die Produkte zu verwalten; (b) um die Beziehung zwischen Lucidworks und dem Kunden zu verwalten; (c) soweit dies erforderlich ist, um gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen nachzukommen; und (d) soweit dies anderweitig im Rahmen dieses Vertrags zulässig ist.
4. VERTRAULICHKEIT.
4.1 Vertrauliche Informationen.
„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen in Bezug auf das Geschäft einer Partei, die als „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet oder identifiziert sind oder anderweitig von einer solchen Art sind oder auf eine solche Weise offengelegt werden, dass eine vernünftige Person verstehen würde, dass die offengelegten Informationen vertraulich oder geschützt sind, einschließlich und ohne Einschränkung Software, Quellcode und Spezifikationen, Geschäftsgeheimnisse, Entwicklungspläne, technische Informationen, Geschäftsprognosen und -strategien sowie Informationen über Personal, Kunden und Lieferanten. Ohne das Vorstehende einzuschränken, gelten die Produkte und Liefergegenstände als vertrauliche Informationen von Lucidworks, unabhängig davon, ob sie entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht.
Jede Partei verpflichtet sich, (a) die vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln; (b) diese vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, außer wie unten beschrieben; und (c) keine vertraulichen Informationen zu verwenden, außer für die Zwecke dieser Vereinbarung. Jede Partei ist berechtigt, die vertraulichen Informationen der anderen Partei an ihre verantwortlichen Mitarbeiter und Auftragnehmer weiterzugeben, die nach Treu und Glauben davon Kenntnis haben müssen, jedoch nur in dem Umfang, der für die Erfüllung der Zwecke dieser Vereinbarung erforderlich ist, und nur dann, wenn diese Mitarbeiter und Auftragnehmer einer Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, die ausreicht, um die vertraulichen Informationen der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung zu schützen.
4.2 Ausnahmen.
Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht solche, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie (a) ihr bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren; (b) ohne unrechtmäßige Handlung der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (c) rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, der zur uneingeschränkten Offenlegung berechtigt ist; oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu nutzen oder darauf zuzugreifen. Darüber hinaus gilt eine Offenlegung vertraulicher Informationen, die durch ein anwendbares Gesetz oder eine Verordnung oder durch ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren vorgeschrieben ist, nicht als Verstoß gegen diesen Abschnitt, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, unverzüglich von dieser Anforderung in Kenntnis setzt, um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, solche Schutzanordnungen oder eine vertrauliche Behandlung zu erwirken oder die Offenlegung anderweitig zu beschränken oder zu verhindern.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein Verstoß gegen diesen Abschnitt 4 irreparable Schäden verursachen kann, die mit Geld nicht zufriedenstellend behoben werden können. Daher vereinbaren die Parteien, dass die offenlegende Partei zusätzlich zu allen anderen gesetzlich oder hierin vorgesehenen Rechtsmitteln berechtigt ist, Unterlassungsansprüche für jede drohende oder tatsächliche Offenlegung durch die empfangende Partei geltend zu machen. Im Falle eines Konflikts zwischen diesem Abschnitt und einer separaten Geheimhaltungsvereinbarung, die von autorisierten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wurde, hat die separate Geheimhaltungsvereinbarung Vorrang.
5. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.
5.1 Begriff.
Die Laufzeit des EULA beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und dauert so lange an, wie ein gültiges Bestellformular oder ein SOW besteht, oder wenn es nicht früher wie hierin vorgesehen beendet wird. Sofern nicht anders angegeben oder früher gemäß diesem Abschnitt gekündigt, beginnen die Produktabonnements an dem im jeweiligen Bestellformular angegebenen Startdatum des Produktabonnements (das „Startdatum des Abonnements“) und laufen für die dort angegebene Anzahl von Monaten (die „Abonnementlaufzeit“), einschließlich etwaiger Verlängerungsfristen. Lucidworks ist nicht verpflichtet, im Rahmen eines bestimmten Produktabonnements Zugang zu einem Produkt oder den damit verbundenen Dienstleistungen zu gewähren, wenn dieses Produktabonnement abgelaufen ist oder gekündigt wurde.
5.2 Beendigung.
Wenn eine der Parteien diesen Vertrag wesentlich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der schriftlichen Mitteilung der nicht verletzenden Partei, in der die Verletzung beschrieben wird, behebt, kann die nicht verletzende Partei nach ihrer Wahl (a) diesen Vertrag einschließlich aller Bestellformulare oder (b) nur das spezifische Bestellformular, das die Verletzung verursacht hat, aus wichtigem Grund kündigen. Jede Partei kann diesen Vertrag (einschließlich aller Produktabonnements und Dienstleistungen) jederzeit aus wichtigem Grund kündigen, wenn die andere Partei einen Antrag auf Entlastung gemäß den Konkurs- oder Insolvenzgesetzen einer anwendbaren Gerichtsbarkeit einreicht oder beantragt.
5.3 Wirkung der Beendigung.
Bei Beendigung dieses Vertrags oder eines bestimmten Bestellformulars: (a) löscht der Kunde alle Kopien des Produkts; (b) werden alle geltenden Produktabonnements beendet; (c) ist Lucidworks nicht mehr verpflichtet, dem Kunden Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem/den geltenden Produkt(en) zu erbringen; (d) zahlt der Kunde unverzüglich alle Gebühren und/oder Kosten an Lucidworks, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Beendigung gemäß dem/den geltenden Bestellformular(en) angefallen sind; und (e) gibt jede Partei auf Anfrage alle vertraulichen Informationen der anderen Partei zurück oder vernichtet sie.
6. GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
6.1 Produktgarantie.
Lucidworks sichert zu und gewährleistet für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Startdatum des Abonnements (die „Gewährleistungsfrist“), dass die Lucidworks-Produkte (mit Ausnahme der Open-Source-Software) im Wesentlichen mit der geltenden Dokumentation übereinstimmen werden. Um jeden Zweifel auszuschließen, gilt diese Garantie nicht für die Verlängerungsfrist des Produktabonnements. Im Falle einer Verletzung dieser Garantie wird Lucidworks die Produktfehler, die die Verletzung der Garantie verursacht haben, korrigieren. Das Vorstehende ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und die einzige und ausschließliche Verpflichtung von Lucidworks bei einer Verletzung der Gewährleistung gemäß diesem Abschnitt 6.1.
6.2 Garantie für professionelle Dienstleistungen.
Lucidworks sichert zu und gewährleistet, dass: (i) die Professionellen Dienstleistungen in professioneller und fachmännischer Weise, in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Industriestandards und unter Einsatz von Personal mit den entsprechenden Fähigkeiten, der entsprechenden Ausbildung und dem entsprechenden Hintergrund erbracht werden; und (ii) für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach der Lieferung jeder Liefergegenstand (mit Ausnahme von Open Source Software) im Wesentlichen der Beschreibung dieses Liefergegenstandes im Bestellformular oder in der SOW, die ihn beschreibt, entspricht. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Garantie wird Lucidworks die betreffenden Professional Services innerhalb eines angemessenen Zeitraums erneut erbringen, sofern der Kunde Lucidworks innerhalb von sieben (7) Tagen nach Abschluss der Professional Services darüber informiert. Das Vorstehende ist der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden und die einzige und ausschließliche Verpflichtung von Lucidworks im Falle einer Verletzung der in diesem Abschnitt 6.2 dargelegten Gewährleistung.
6.3 HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN DEN ABSCHNITTEN 6.1 UND 6.2 LEHNT LUCIDWORKS ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN UND BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DIE LUCIDWORKS PRODUKTE, SOFTWARE, DIENSTLEISTUNGEN, LIEFERUNGEN UND MATERIALIEN AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DAS EIGENTUM ODER DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. DIE PRODUKTE, SOFTWARE, DIENSTLEISTUNGEN, LIEFERUNGEN UND MATERIALIEN VON LUCIDWORKS SIND NICHT FÜR DEN EINSATZ IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN KONZIPIERT, VORGESEHEN ODER GARANTIERT, DIE EINE AUSFALLSICHERE STEUERUNG ERFORDERN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEN BETRIEB VON NUKLEAREN ANLAGEN, FLUGZEUGNAVIGATIONS- ODER KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, FLUGVERKEHRSKONTROLLE UND LEBENSERHALTUNGS- ODER WAFFENSYSTEMEN.
7. VERPFLICHTUNGEN.
7.1 Entschädigung für Rechtsverletzungen.
Lucidworks wird den Kunden entschädigen, verteidigen und schadlos halten, wenn ein Dritter behauptet, dass die Produkte oder Liefergegenstände oder ein Teil davon (mit Ausnahme von Open-Source-Software) die Marke oder das Urheberrecht des Dritten nach dem Recht der Vereinigten Staaten verletzen, vorausgesetzt, der Kunde benachrichtigt Lucidworks unverzüglich schriftlich über den Anspruch und überlässt Lucidworks die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und über alle Verhandlungen zur Beilegung oder zum Vergleich. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht, soweit der Anspruch oder die Rechtsverletzung durch Folgendes verursacht wurde: (a) fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Kunden; (b) Verletzung dieses Vertrags durch den Kunden; (c) vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden; (d) Verstoß des Kunden gegen geltendes Recht; (e) Einhaltung der vom Kunden übermittelten Spezifikationen oder detaillierten Anweisungen durch Lucidworks; (f) Modifizierung der Produkte durch den Kunden; oder (g) Verwendung der Produkte durch den Kunden in Kombination mit Software, Hardware oder Technologie, die nicht von Lucidworks bereitgestellt wurde.
7.2 Schadloshaltung des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, Lucidworks und seine leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten gegenüber jeglichen Ausgaben, Haftungen, Verlusten, Schäden oder Kosten (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten, einschließlich aller Gebühren oder Kosten nach einem Urteil oder in einem Rechtsmittelverfahren), die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben, die sich aus (a) Kundendaten, einschließlich geschützter Informationen, ergeben oder damit in Zusammenhang stehen; (b) dem unbefugten Zugriff auf die Produkte über das Konto des Kunden oder die Zugangsdaten eines Benutzers des Kunden; oder (c) der Nutzung der Produkte durch den Kunden in einer anderen als der in diesem Vertrag genehmigten Weise, einschließlich der Behauptung, dass der Kunde (oder die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden) oder die Kundendaten die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt oder veruntreut haben oder gegen geltendes Recht verstoßen haben. Diese Entschädigungsverpflichtung setzt voraus, dass Lucidworks den Kunden unverzüglich schriftlich von dem Anspruch in Kenntnis setzt (mit der Ausnahme, dass das Versäumnis, den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, die Entschädigungsrechte gemäß diesem Abschnitt nicht einschränkt, beeinträchtigt oder anderweitig beeinträchtigt, es sei denn, der Kunde wird durch dieses Versäumnis geschädigt, und dann auch nur in dem Ausmaß der Schädigung), und dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und alle Verhandlungen zur Beilegung oder zum Vergleich eines solchen Anspruchs zu gewähren (der Kunde darf jedoch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Lucidworks keinen Vergleich schließen, es sei denn, dieser Vergleich beinhaltet eine vollständige und endgültige Freistellung von allen Ansprüchen gegen Lucidworks und seine leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter und erlegt Lucidworks oder einem der anderen Entschädigungsempfänger keine Verpflichtungen auf).
8. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG.
KEINE PARTEI HAFTET GEGENÜBER EINER ANDEREN PARTEI FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER MIT IHR IN ZUSAMMENHANG STEHEN, UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN GRUNDLAGE, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF: (a) ENTGANGENER GEWINN, VERLORENE DATEN ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, SELBST WENN DIESE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE, DAVON WUSSTE ODER HÄTTE WISSEN MÜSSEN SOLLEN UND (b) JEGLICHE ANSPRÜCHE, DIE AUF FEHLER, AUSLASSUNGEN ODER ANDERE UNZULÄSSIGKEITEN IN DEN PRODUKTEN ODER DESTRUKTIONSFÄHIGKEITEN ZURÜCKZUFÜHREN SIND. MIT AUSNAHME VON VERLETZUNGEN VON ABSCHNITT(EN) 1 UND 4 DIESES VERTRAGS UND UNABHÄNGIG VON DER KLAGEURSACHE ODER DER KLAGEFORM ÜBERSTEIGT DIE GESAMTE KUMULATIVE HAFTUNG JEDER PARTEI FÜR DIREKTE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ERGEBEN ODER MIT IHM IN ZUSAMMENHANG STEHEN, NICHT DIE GEBÜHREN, DIE DER KUNDE FÜR DIE PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGS, DIE ZU DIESER HAFTUNG GEFÜHRT HABEN, IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM TAG DES SCHADENSEINTRITTS GEZAHLT HAT UND ZAHLEN MUSS. DIE PARTEIEN ERKENNEN AN, DASS DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEZAHLTEN UND ZU ZAHLENDEN GEBÜHREN DIE IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTE RISIKOVERTEILUNG WIDERSPIEGELN UND DASS KEINE PARTEI DIESE VEREINBARUNG OHNE DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN EINGEHEN WÜRDE. DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT GELTEN NICHT FÜR GEBÜHREN, DIE DER KUNDE LUCIDWORKS SCHULDET.
9. ALLGEMEINES.
9.1 Höhere Gewalt.
Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erfüllung dieser Vereinbarung (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber Lucidworks), die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Brände, Streiks, böswillige Angriffe Dritter, Kriegshandlungen, Eingriffe von Regierungsbehörden oder andere potenzielle Katastrophen wie Epidemien, Pandemien und Quarantänen (jeweils ein „Ereignis höherer Gewalt“). Jede Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich über ein Ereignis höherer Gewalt und unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Auswirkungen abzumildern und die Leistungen dennoch zu erbringen. Die betreffende Partei nimmt die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unverzüglich wieder auf, wenn das Ereignis Höherer Gewalt beendet ist.
9.2 Zuweisung.
Jede Partei kann diesen Vertrag in seiner Gesamtheit abtreten an (a) jedes Unternehmen, das unter der gemeinsamen Kontrolle dieser Partei steht; (b) jeden Rechtsnachfolger dieser Partei im Wege einer Fusion oder Konsolidierung; oder (c) einen Käufer des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Geschäfts oder der Vermögenswerte dieser Partei, vorausgesetzt, der Abtretungsempfänger erklärt sich schriftlich damit einverstanden, an alle Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags gebunden zu sein.
9.3 Unabhängiger Auftragnehmer.
Jede Partei handelt bei der Erfüllung dieser Vereinbarung als unabhängiger Auftragnehmer. Keine der Parteien hat die Befugnis, die andere Partei zu binden oder für die andere Partei Verpflichtungen einzugehen, ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung.
9.4 Benachrichtigungen.
Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und sind persönlich zu übergeben oder per Einschreiben mit Rückschein an die auf dem Bestellformular angegebene Adresse oder an eine andere Adresse zu senden, die eine der Parteien der anderen Partei in Zukunft mitteilen kann. An Lucidworks gerichtete Mitteilungen sind zu richten an:
Lucidworks, Inc.
Zu Händen: VP Global Legal Affairs
235 Montgomery Street, Suite 500
San Francisco, CA 94104
legal@lucidworks.com
9.5 Geltendes Recht; Gerichtsstand.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar. Jede Partei erklärt sich mit dem anwendbaren Recht und der Gerichtsbarkeit am Wohnsitz des Kunden wie folgt einverstanden:
Wenn der Kunde seinen Wohnsitz in: | Das anwendbare Recht ist: | Die Gerichte, die ausschließlich zuständig sind, befinden sich in: | Ort der Schlichtung |
---|---|---|---|
Jedes Land oder jede geografische Region, die nicht unten aufgeführt ist | England und Wales | Schiedsgerichtsbarkeit | London |
Asien | Singapur | Schiedsgerichtsbarkeit | Singapur |
Europa | Republik Irland | Dublin | K.A. |
Vereinigtes Königreich | England und Wales | London | N/A |
U.S. Kanada oder Mexiko | Kalifornien | San Francisco | NICHT ZUTREFFEND |
Die Parteien vereinbaren ferner, dass alle Verfahren für Ansprüche oder Kontroversen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, in englischer Sprache geführt werden.
9.6 Kein Verzicht.
Übt eine der Parteien ein hierin vorgesehenes Recht nicht aus, so gilt dies nicht als Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag.
9.7 Gesamte Vereinbarung.
Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und kann nur in schriftlicher Form durch einen autorisierten Vertreter beider Parteien geändert werden. Vertragsbedingungen in Kundenbestellungen oder anderen Bestelldokumenten, die die Bedingungen dieser Vereinbarung ergänzen oder ihnen widersprechen, gelten nicht für Transaktionen zwischen den Parteien und werden hiermit von Lucidworks zurückgewiesen.
9.8 Trennbarkeit.
Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dieser Vertrag kann in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch alle zusammen einen einzigen Vertrag darstellen.
9.9 Überleben.
Die Abschnitte 3 (Eigentumsrechte), 4 (Vertraulichkeit), 5.3 (Auswirkung der Kündigung), 6.3 (Haftungsausschluss), 7 (Haftungsfreistellung), 8 (Haftungsbeschränkung) und 9 (Allgemeines) gelten auch nach Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags oder eines Bestellformulars.
9.10 Datenverarbeitung und Sicherheit.
Die Verarbeitung von Kundendaten im Rahmen dieser Vereinbarung unterliegt zu jeder Zeit dem Datenverarbeitungszusatz von Lucidworks, abrufbar unter https://lucidworks.com/legal/dpa/, und der kalifornischen Datenverarbeitungsvereinbarung, abrufbar unter https://lucidworks.com/legal/cdpa/, soweit anwendbar. Lucidworks verpflichtet sich, die Produkte und Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung unter Verwendung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen zu liefern, die unter https://lucidworks.com/legal/tosm/ aufgeführt sind .
9.11 Einhaltung der anwendbaren Gesetze.
(a) Lucidworks wird die Produkte und Dienstleistungen in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus Gesetzen und staatlichen Vorschriften bereitstellen, die für die Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen durch Lucidworks für seine Kunden im Allgemeinen gelten, einschließlich und ohne Einschränkung derjenigen, die sich auf den Datenschutz und die Datenübertragung, die internationale Kommunikation und den Export von technischen oder personenbezogenen Daten beziehen. (b) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass: (i) die Produkte Verschlüsselungstechnologien und andere Softwareprogramme enthalten können, für die eine Exportlizenz des US-Außenministeriums erforderlich sein kann, und (ii) der Export oder Reexport der Produkte an bestimmte Einrichtungen (z. B. ausländische Regierungen und ihre Unterabteilungen) und bestimmte Länder verboten ist. Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Export- und Importkontrollgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten und der ausländischen Gerichtsbarkeit, in der die Produkte verwendet werden, einzuhalten und insbesondere die Produkte nicht ohne alle erforderlichen Lizenzen der Vereinigten Staaten und ausländischer Regierungen zu exportieren oder zu reexportieren. Der Kunde verpflichtet sich, Lucidworks zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, wenn der Kunde oder einer seiner Vertreter, leitenden Angestellten, Direktoren oder Mitarbeiter gegen solche Gesetze oder Vorschriften verstößt.
9.12 Federal Acquisition Regulations.
Bei den Produkten handelt es sich um „kommerzielle Artikel“ gemäß der Definition in 48 C.F.R. 2.101, bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ und „kommerzieller Computersoftware-Dokumentation“ gemäß der Verwendung dieser Begriffe in 48 C.F.R. 12.212. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 erwerben alle Endbenutzer der US-Regierung die Lucidworks-Produkte und jede andere Software und Dokumentation, die unter diesen Vertrag fallen, nur mit den darin festgelegten Rechten.
9.13 Aktualisierungen der URL-Bedingungen.
Lucidworks kann von Zeit zu Zeit Änderungen an den URL-Bedingungen vornehmen, indem es aktualisierte Bedingungen unter der entsprechenden URL veröffentlicht und das „Datum der letzten Aktualisierung“ für diese Bedingungen aktualisiert. Indem der Kunde nach dem Datum der letzten Aktualisierung der URL-Bedingungen weiterhin auf die Produkte oder Dienstleistungen zugreift oder diese nutzt, erklärt er sich mit den aktualisierten URL-Bedingungen einverstanden.
9.14 Vorrangig.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Vertrag und dem Bestellformular gelten die Bedingungen des Bestellformulars für die gemäß dem Bestellformular erbrachten Wartungsdienste.
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